Als Kleinunternehmer gelten besondere Regeln. 8Buchhaltung kennt diese Regeln und hilft Ihnen, Rechnungen korrekt auszustellen – ohne USt.-Ausweis, aber rechtssicher.
Wer im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen. Das bedeutet: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen, keine USt.-Voranmeldung.
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, setzen Sie das in den Unternehmenseinstellungen einmalig. 8Buchhaltung weist auf Ihren Rechnungen automatisch keinen Umsatzsteuerbetrag aus und fügt den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweistext ein.
Als Kleinunternehmer müssen Sie keine aufwendige Buchführung betreiben. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genügt. 8Buchhaltung ist dafür gemacht:
§19-Hinweis automatisch, kein USt.-Ausweis. Formell korrekte Rechnungen ohne juristisches Vorwissen.
Einnahmen und Ausgaben übersichtlich gegenübergestellt. Jederzeit bereit für die Steuererklärung.
Betriebliche Ausgaben mit dem Smartphone fotografieren und kategorisieren – fertig.
Kontoauszüge automatisch importieren und Buchungsvorschläge annehmen. Spart Stunden.
Teilen Sie den Zugang mit Ihrem Steuerberater. DATEV-Export auf Knopfdruck.
Behalten Sie den Überblick, ob Sie die Kleinunternehmergrenze bald überschreiten.
Die Kleinunternehmerregelung ist nicht immer die beste Wahl. Wenn Ihre Kunden vorwiegend Unternehmen sind, die Vorsteuer abziehen können, kann die Regelbesteuerung sogar günstiger sein.
Der kostenlose Tarif reicht für Kleinunternehmer mit einfacher Buchführung. Keine Kreditkarte, kein Risiko.
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