Ratgeber § 14 UStG

Rechnungspflichtangaben –
was muss auf jede Rechnung?

Eine Rechnung ist nur dann steuerrechtlich gültig, wenn alle Pflichtfelder nach § 14 UStG enthalten sind. Nur dann kann Ihr Kunde die Vorsteuer abziehen. Wir zeigen Ihnen alle 14 Pflichtangaben.

Die 14 Pflichtangaben nach § 14 UStG

Alle Pflichtfelder auf einen Blick – automatisch in jeder 8Buchhaltung-Rechnung enthalten.

1
Vollständiger Name & AnschriftRechnungssteller und Rechnungsempfänger
2
Steuernummer oder USt-IdNr.Vom Rechnungssteller – eine der beiden reicht
3
AusstellungsdatumDatum der Rechnungserstellung
4
Fortlaufende RechnungsnummerEindeutig, einmalig, nachvollziehbar
5
Menge und Art der LeistungWas wurde geliefert oder geleistet?
6
Zeitpunkt der LeistungserbringungLeistungs- oder Lieferdatum (Monat reicht)
7
Nettobetrag pro SteuersatzAufgeteilt nach 19 %, 7 % und 0 %
8
Geltender Steuersatz19 %, 7 % oder steuerfreier Umsatz (§ 4)
9
Ausgewiesener SteuerbetragKonkret in Euro – nicht nur der Prozentsatz
10
BruttobetragGesamtbetrag inklusive aller Steuern
11
Hinweis auf SteuerbefreiungFalls zutreffend: z. B. § 19, § 4, § 13b
12
Hinweis auf AufbewahrungspflichtNur für Leistungen an Privatpersonen (§ 14b)
13
Skonto-HinweisFalls Skonto gewährt: Bedingungen angeben
14
ZahlungsinformationenIBAN/BIC empfohlen – nicht gesetzlich Pflicht
Automatisch & rechtssicher

Alle Pflichtangaben automatisch in jeder Rechnung

8Buchhaltung befüllt alle 14 Pflichtfelder automatisch aus Ihren Stammdaten. Sie geben Leistung, Menge und Preis ein – den Rest erledigt die Software: Rechnungsnummer, Steuersatz, Ausweis, Datum.

  • Fortlaufende Rechnungsnummern automatisch vergeben
  • Steuersatz (7 % / 19 %) je Rechnungsposition wählbar
  • USt.-IdNr. und Steuernummer aus Stammdaten hinterlegt
  • Kleinunternehmer-Hinweis automatisch bei § 19-Konfiguration
app.8buchhaltung.de
Rechnungserstellung mit allen Pflichtangaben in 8Buchhaltung
Rechnungsarchiv

Alle Rechnungen zentral archiviert

8Buchhaltung speichert jede erstellte Rechnung als PDF und als ZUGFeRD-E-Rechnung. Sie haben jederzeit Zugriff – zum Nachschlagen, Weiterleiten oder für die Betriebsprüfung.

  • PDF-Download jeder Rechnung jederzeit möglich
  • Rechnungsliste mit Status (Entwurf, offen, bezahlt, storniert)
  • Direktversand per E-Mail aus der Anwendung
  • ZUGFeRD-Format automatisch für B2B-E-Rechnung
app.8buchhaltung.de
Rechnungsarchiv und Statusübersicht in 8Buchhaltung

Häufige Fragen zu Rechnungspflichtangaben

Was passiert, wenn meine Rechnung unvollständig ist?
Eine unvollständige Rechnung ist steuerrechtlich ungültig. Ihr Kunde kann keine Vorsteuer daraus abziehen. Rechnungen können zwar nachträglich berichtigt werden – aber das kostet Zeit und Nerven. Mit 8Buchhaltung sind alle Pflichtangaben von Anfang an korrekt.
Brauche ich eine eigene Rechnungsnummer auf jeder Rechnung?
Ja. Die Rechnungsnummer muss eindeutig, fortlaufend und einmalig sein. Ein Jahreswechsel-Reset ist erlaubt (z.B. 2026-0001). 8Buchhaltung vergibt Nummern automatisch und lässt keinen Sprung in der Nummernfolge zu.
Muss ich als Kleinunternehmer auch alle Pflichtangaben auf der Rechnung haben?
Ja, größtenteils. Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, müssen aber trotzdem Name, Anschrift, Steuernummer, Datum, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und Betrag angeben – plus den Hinweis nach § 19 UStG.
Reicht eine E-Mail mit PDF als Rechnung?
Ja, eine PDF-Rechnung per E-Mail ist steuerrechtlich gültig, solange die Rechnung alle Pflichtangaben enthält. Ab 2025 ist für B2B-Rechnungen in Deutschland jedoch eine ZUGFeRD-konforme E-Rechnung vorzuziehen.
Was ist der Unterschied zwischen Rechnungsdatum und Leistungsdatum?
Das Rechnungsdatum ist das Datum der Rechnungserstellung. Das Leistungsdatum (Lieferdatum) ist der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wurde. Beide müssen auf der Rechnung stehen. Sind sie identisch, reicht ein gemeinsames Datum mit dem Zusatz "Leistungs- und Rechnungsdatum identisch".

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Alle 14 Pflichtangaben automatisch – kein Nacharbeiten, kein Vorsteuerrisiko für Ihre Kunden.

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