Prüfungssicher & rechtskonform

GoBD-konforme Buchführung –
alles, was Selbstständige wissen müssen

Die GoBD regeln, wie Sie als Unternehmer digitale Buchführungsunterlagen führen und archivieren müssen. Wer es falsch macht, riskiert Steuernachzahlungen. Wer es richtig macht, spart Zeit.

Die wichtigsten GoBD-Regeln im Überblick

Diese sechs Grundsätze bestimmen den GoBD-konformen Umgang mit Buchführungsunterlagen.

GrundsatzBedeutungPraxisbeispiel
VollständigkeitAlle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden – keine LückenJede Einnahme, jede Ausgabe, jeder Beleg
RichtigkeitBuchungen müssen dem tatsächlichen Sachverhalt entsprechenRichtiger Betrag, richtiger Beleg, richtiges Datum
ZeitgerechtheitBuchungen sollen zeitnah zur Entstehung des Belegs erfolgenSpätestens 10 Tage nach Belegerhalt
UnveränderbarkeitBuchungen dürfen nachträglich nicht kommentarlos geändert werdenKorrekturen nur über Stornobuchungen
NachvollziehbarkeitJede Buchung muss einem Beleg zugeordnet werden könnenBelegnummer in der Buchung, Beleg archiviert
AufbewahrungBelege 10 Jahre, Handelskorrespondenz 6 Jahre sicher aufbewahrenDigitale Archivierung mit Zeitstempel
Digitale Belege

Papierbelege scannen und sicher archivieren

Mit 8Buchhaltung scannen Sie Kassenzettel und Quittungen direkt per Smartphone. Das Ergebnis: eine GoBD-konforme Kopie mit Zeitstempel – das Original kann danach vernichtet werden.

  • Scan mit vollständiger Zeitstempelprotokollierung
  • Unveränderbar archiviert, kein nachträgliches Löschen möglich
  • Beleg der Buchung zugeordnet – Lückenloser Belegfluss
  • DATEV-Export für Steuerberater-Übergabe
app.8buchhaltung.de
GoBD-konforme Belegarchivierung in 8Buchhaltung
Buchungsübersicht & Protokoll

Vollständige Buchführung auf einen Blick

Das 8Buchhaltung-Dashboard zeigt alle Buchungen, Kategorien und Belege zentral. Steuerberater und Prüfer erhalten einen vollständigen Überblick mit einem Klick – inklusive DATEV-EXTF-Export.

  • Alle Buchungen chronologisch und revisionssicher
  • Keine Lücken im Belegfluss dank Bankabgleich
  • Export für Betriebsprüfung: ZIP-Archiv aller Belege
  • Steuerberater-Zugang: direkter GoBD-konformer Datenzugriff
app.8buchhaltung.de
Dashboard Buchführungsübersicht in 8Buchhaltung

Häufige Fragen zu den GoBD

Was sind die GoBD?
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) definieren die Anforderungen des Finanzamts an die digitale Buchführung. Seit 2015 gelten sie für alle Unternehmer – unabhängig von Größe und Rechtsform.
Ab wann gilt die 10-Jahres-Archivierungspflicht?
Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für alle steuerrelevanten Unterlagen: Buchungsbelege, Rechnungen, Bank- und Kassenunterlagen, Jahresabschlüsse. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist.
Darf ich Papierbelege nach dem Scannen vernichten?
Ja, sofern der Scan GoBD-konform erfolgt: vollständig, unveränderbar und protokolliert. Ausnahmen sind notarielle Urkunden oder Wertpapiere, die im Original aufbewahrt werden müssen. 8Buchhaltung erfüllt alle technischen Voraussetzungen für einen GoBD-konformen Scanprozess.
Was passiert bei einem GoBD-Verstoß?
Das Finanzamt kann die Buchführung als nicht ordnungsmäßig verwerfen und Gewinnschätzungen (§ 162 AO) vornehmen. Diese fallen erfahrungsgemäß zu Ungunsten des Unternehmers aus. Zudem drohen Zuschläge und Steuernachforderungen.
Ist Cloud-Buchführung GoBD-konform?
Ja, sofern der Anbieter die GoBD-Anforderungen erfüllt: revisionssichere Archivierung, keine nachträglichen Manipulationen, vollständige Protokollierung, Datenzugriff für Behörden (Z1–Z3). 8Buchhaltung wurde speziell für GoBD-Konformität entwickelt.

GoBD-konform von Anfang an

8Buchhaltung erfüllt alle GoBD-Anforderungen automatisch. Keine manuelle Protokollierung, kein Papierchaos.

Jetzt GoBD-konform verwenden