Die GoBD regeln, wie Sie als Unternehmer digitale Buchführungsunterlagen führen und archivieren müssen. Wer es falsch macht, riskiert Steuernachzahlungen. Wer es richtig macht, spart Zeit.
Diese sechs Grundsätze bestimmen den GoBD-konformen Umgang mit Buchführungsunterlagen.
| Grundsatz | Bedeutung | Praxisbeispiel |
|---|---|---|
| Vollständigkeit | Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden – keine Lücken | Jede Einnahme, jede Ausgabe, jeder Beleg |
| Richtigkeit | Buchungen müssen dem tatsächlichen Sachverhalt entsprechen | Richtiger Betrag, richtiger Beleg, richtiges Datum |
| Zeitgerechtheit | Buchungen sollen zeitnah zur Entstehung des Belegs erfolgen | Spätestens 10 Tage nach Belegerhalt |
| Unveränderbarkeit | Buchungen dürfen nachträglich nicht kommentarlos geändert werden | Korrekturen nur über Stornobuchungen |
| Nachvollziehbarkeit | Jede Buchung muss einem Beleg zugeordnet werden können | Belegnummer in der Buchung, Beleg archiviert |
| Aufbewahrung | Belege 10 Jahre, Handelskorrespondenz 6 Jahre sicher aufbewahren | Digitale Archivierung mit Zeitstempel |
Mit 8Buchhaltung scannen Sie Kassenzettel und Quittungen direkt per Smartphone. Das Ergebnis: eine GoBD-konforme Kopie mit Zeitstempel – das Original kann danach vernichtet werden.
Das 8Buchhaltung-Dashboard zeigt alle Buchungen, Kategorien und Belege zentral. Steuerberater und Prüfer erhalten einen vollständigen Überblick mit einem Klick – inklusive DATEV-EXTF-Export.
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