Ratgeber § 15 UStG

Vorsteuerabzug – so holen Sie
Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück

Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer können Sie die Umsatzsteuer auf Ihre Betriebsausgaben vom Finanzamt zurückfordern. Wie das funktioniert, welche Bedingungen gelten und wie Software Ihnen die Arbeit abnimmt.

Die Formel: So berechnet sich Ihre Umsatzsteuer-Zahllast

Sie führen nicht die gesamte Umsatzsteuer ab – nur die Differenz zwischen Ausgangs- und Eingangsumsatzsteuer.

Umsatzsteuer
(Ausgangsumsätze)
Vorsteuer
(Eingangsrechnungen)
= Zahllast ans
Finanzamt
Ist das Ergebnis negativ, erhalten Sie eine Vorsteuererstattung vom Finanzamt.
Voraussetzungen

Wann darf ich Vorsteuer abziehen?

Der Vorsteuerabzug setzt vier Bedingungen voraus: Sie sind umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, die Ausgabe ist betrieblich veranlasst, die Rechnung ist formell korrekt und die Leistung wurde nicht für steuerbefreite Umsätze verwendet.

  • Sie sind umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer (kein § 19 Kleinunternehmer)
  • Ausgabe ist durch das Unternehmen veranlasst
  • Eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung liegt vor
  • Leistung wird für steuerpflichtige Ausgangsumsätze verwendet
  • Kein Vorsteuerausschluss (z.B. Privatanteil, bestimmte Reisekosten)
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Transaktionen und Vorsteuer in 8Buchhaltung
Automatische Erfassung

Vorsteuer aus Belegen automatisch erfassen

8Buchhaltung liest Umsatzsteuer und Vorsteuer direkt aus Eingangsrechnungen und Bankbuchungen aus. Die USt.-Zahllast für Ihre Voranmeldung wird automatisch berechnet.

  • Steuerkategorie je Beleg (19 %, 7 %, 0 %) hinterlegbar
  • Vorsteuer-Summe monatlich für ELSTER-Voranmeldung
  • Eingangsrechnung belegbar – lückenloser Nachweis
  • DATEV-Export für Steuerberater-Übergabe
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Belegerfassung und Vorsteuer in 8Buchhaltung

Häufige Fragen zum Vorsteuerabzug

Wer darf Vorsteuer abziehen?
Nur umsatzsteuerpflichtige Unternehmer dürfen Vorsteuer abziehen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Privatpersonen und steuerbefreite Organisationen (z.B. Ärzte, gemeinnützige Vereine) sind ausgeschlossen.
Kann ich Vorsteuer aus Bewirtungskosten abziehen?
Ja, die Vorsteuer aus angemessenen Bewirtungskosten ist voll abziehbar – im Gegensatz zu den Kosten selbst (dort nur 70 % als Betriebsausgabe). Voraussetzung: vollständiger Bewirtungsbeleg mit Anlass und Teilnehmern.
Kann ich Vorsteuer rückwirkend geltend machen?
Ja. Die Festsetzungsfrist für Umsatzsteuer beträgt 4 Jahre. Innerhalb dieser Frist können Sie Vorsteueransprüche nachträglich über eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung oder -Jahreserklärung geltend machen.
Was passiert, wenn meine Eingangsrechnung fehlerhaft ist?
Bei einer formell fehlerhaften Eingangsrechnung kann der Vorsteuerabzug vom Finanzamt verweigert werden. Sie sollten den Lieferanten um eine korrigierte Rechnung bitten. Kleine formelle Fehler können mit einer Ergänzungsunterlage geheilt werden.
Ist Vorsteuer auf das Geschäftsauto abzugsfähig?
Ja, wenn der PKW zu mehr als 10 % betrieblich genutzt wird. Bei gemischter Nutzung (betrieblich + privat) ist nur der betriebliche Anteil vorsteuerabzugsfähig. Ein Fahrtenbuch liefert den besten Nachweis der betrieblichen Nutzung.

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