Ratgeber Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Voranmeldung:
Wann, wie und warum

Die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung ist für die meisten Unternehmer Pflicht. Erfahren Sie genau, wie sie funktioniert – und wie Software die Arbeit für Sie erledigt.

Wie oft müssen Sie Voranmeldung abgeben?

Die Häufigkeit richtet sich nach Ihrer Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr (§ 18 UStG).

Jahressteuer Vorjahr
Jährlich
Jahressteuer ≤ 1.000 €
Befreiung auf Antrag möglich
Jahressteuer Vorjahr
Quartalsweise
Jahressteuer 1.001 – 7.500 €
Jan, Apr, Jul, Okt
Jahressteuer Vorjahr
Monatlich
Jahressteuer > 7.500 €
Immer im 1. Unternehmensjahr
Berechnung USt.-Zahllast

So berechnen Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast

Die Zahllast ergibt sich als: Umsatzsteuer auf Ausgangsumsätze − Vorsteuer (auf Eingangsrechnungen). Ist das Ergebnis positiv, zahlen Sie. Ist es negativ, erhalten Sie eine Erstattung.

  • Ausgangsumsätze 19 % und 7 % getrennt erfassen
  • Vorsteuer aus allen Betriebsausgaben mit Beleg abziehen
  • Fälligkeit: 10. des Folgemonats/-quartals (mit Dauerfristverlängerung +1 Monat)
  • Zahlung per SEPA oder eBanking an das Finanzamt
  • Elektronische Übermittlung via ELSTER oder Buchhaltungssoftware
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USt.-Übersicht und Jahresauswertung in 8Buchhaltung
USt. im Dashboard

USt.-Voranmeldung mit 8Buchhaltung

8Buchhaltung berechnet Ihre USt.-Zahllast automatisch aus allen gebuchten Rechnungen und Ausgaben. Im Dashboard sehen Sie monatlich alle relevanten Werte auf einen Blick.

  • USt.-Saldo in Echtzeit aus Ihren Buchungen
  • Monatsweise Aufgliederung (Umsatzsteuer vs. Vorsteuer)
  • Export für ELSTER oder direkte Weitergabe an Steuerberater
  • Hinweis auf vorangemeldete Beträge und Abweichungen
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USt.-Zahllast Dashboard in 8Buchhaltung

Häufige Fragen zur USt.-Voranmeldung

Wer muss eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?
Grundsätzlich alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer (§ 18 UStG). Ausnahmen: Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Unternehmer, deren Jahressteuer 1.000 € nicht übersteigt, können auf Antrag befreit werden.
Was ist die Dauerfristverlängerung?
Die Dauerfristverlängerung verlängert die Abgabefrist der Voranmeldung um einen Monat. Dafür müssen Sie zu Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Umsatzsteuerschuld des Vorjahres leisten.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Steuerschuld erheben. Zudem können Säumniszuschläge auf die verspätete Zahlung anfallen (0,25 %/Monat).
Muss ich eine Nullmeldung abgeben?
Ja. Auch wenn Sie in einem Voranmeldezeitraum keine Umsätze hatten, müssen Sie eine Nullmeldung übermitteln – außer Sie sind explizit von der Voranmeldepflicht befreit.
Berechnet 8Buchhaltung die Zahllast automatisch?
Ja. 8Buchhaltung summiert Umsatzsteuer und Vorsteuer aus allen Buchungen automatisch und zeigt Ihnen die Zahllast pro Monat im Dashboard. Der DATEV-Export ermöglicht die direkte Übergabe an Ihren Steuerberater.

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