§ 141 AO – Schwellenwerte & Pflichten

Buchführungspflicht – wer muss
Bilanz erstellen?

Nicht jedes Unternehmen muss eine doppelte Buchführung mit Bilanz führen. Wann die Schwellenwerte greifen, was der Unterschied zwischen EÜR und Bilanzierung ist und wie Sie sich vorbereiten – hier kompakt erklärt.

EÜR oder Bilanz? Die entscheidenden Schwellenwerte

Der Unterschied hängt von Umsatz und Gewinn ab – nicht von der Rechtsform oder dem Unternehmensalter.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Umsatz ≤ 800.000 € UND Gewinn ≤ 80.000 €
  • Geeignet für Freiberufler, Selbstständige, Kleinunternehmer
  • Einfaches Zufluss-/Abfluss-Prinzip
  • Keine Inventur, keine Bilanz notwendig
  • Vollständig mit 8Buchhaltung abbildbar
  • Anlage EÜR direkt mit ELSTER einreichbar

Doppelte Buchführung (Bilanz)

Umsatz > 800.000 € ODER Gewinn > 80.000 €
  • Pflicht für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) immer
  • Aktiva und Passiva gegenüberstellen
  • Bestandsveränderungen und Periodenabgrenzung
  • Deutlich höherer Buchführungsaufwand
  • Meist externe Steuerberatung erforderlich
Für EÜR-Unternehmer

EÜR mit 8Buchhaltung – einfach und gesetzeskonform

Wenn Sie unter den Schwellenwerten liegen, sind Sie mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gut bedient. 8Buchhaltung erstellt Ihre EÜR automatisch aus Einnahmen und Ausgaben – vollständig ELSTER-kompatibel.

  • Automatische EÜR aus Rechnungen und Transaktionen
  • Betriebseinnahmen und -ausgaben klar getrennt
  • Jahresübersicht für Steuerberater und Finanzamt
  • DATEV-Export für Steuerberater-Übergabe
app.8buchhaltung.de
Dashboard Jahresübersicht in 8Buchhaltung
Rechnungen & Einnahmen

Alle Einnahmen systematisch erfassen

Für eine saubere EÜR müssen alle Einnahmen lückenlos dokumentiert sein. 8Buchhaltung verknüpft Rechnungen automatisch mit den eingehenden Zahlungen und erstellt so ein vollständiges Buchführungsbild.

  • Rechnung erstellen → Zahlung zuordnen → EÜR automatisch aktuell
  • Bankimport via CSV oder Banking-Schnittstelle
  • Einnahmen-/Ausgaben-Übersicht nach Kategorie
  • Vorjahresvergleich und Gewinnentwicklung im Dashboard
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Rechnungsübersicht in 8Buchhaltung

Häufige Fragen zur Buchführungspflicht

Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?
Gewerbetreibende, die entweder einen Jahresumsatz über 800.000 € oder einen Gewinn über 80.000 € erzielen. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind immer buchführungspflichtig. Freiberufler und Kleinunternehmer sind nie buchführungspflichtig.
Ab wann gilt die Buchführungspflicht nach Überschreiten der Schwellenwerte?
Das Finanzamt sendet zunächst ein Schreiben mit der Aufforderung zur Buchführung. Die Pflicht gilt dann ab Beginn des nächsten Wirtschaftsjahres. Es besteht keine rückwirkende Pflicht. Bei Neugründungen gilt die Pflicht erst ab dem Jahr, in dem die Schwelle überschritten wird.
Kann ich freiwillig Bilanz erstellen, obwohl ich darunter liege?
Ja. Freiwillige Bilanzierung ist erlaubt und kann sinnvoll sein, zum Beispiel für Bankkredit-Anfragen oder Investorengespräche. Einmal gewählt, ist der Wechsel zurück zur EÜR aber nur unter bestimmten Bedingungen und mit Finanzamt-Zustimmung möglich.
Sind Freiberufler von der Buchführungspflicht ausgenommen?
Ja. Freiberufler nach § 18 EStG – dazu zählen Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Journalisten, IT-Freelancer und weitere Heilberufe – sind generell nicht buchführungspflichtig, unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Sie erstellen immer eine EÜR.
Wann muss ich als GmbH-Gründer sofort Bilanz machen?
Ab dem ersten Geschäftstag. Eine GmbH als Kapitalgesellschaft ist per Handelsrecht immer buchführungspflichtig – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Dasselbe gilt für UG (haftungsbeschränkt), AG und andere Kapitalgesellschaften.

Als Freiberufler oder Selbstständiger – EÜR mit 8Buchhaltung

Solange Sie unterhalb der Schwellenwerte liegen, reicht die EÜR vollständig. 8Buchhaltung erstellt sie automatisch.

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