Ratgeber

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
– Der komplette Leitfaden 2025

Als Freiberufler oder Kleinunternehmer ist die EÜR Ihre einfachste Form der Gewinnermittlung. Hier erfahren Sie, was drin steckt, wer sie machen muss – und wie Software die ganze Arbeit übernimmt.

Grundlagen § 4 Abs. 3 EStG

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die EÜR ist die vereinfachte Gewinnermittlungsmethode für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht bilanzierungspflichtig sind. Statt aufwändiger doppelter Buchführung genügt eine schlichte Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben.

Formel: Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn

  • Keine Bilanz, kein Eigenkapitalkonto nötig
  • Zufluss-Abfluss-Prinzip: gebucht wird bei Zahlung, nicht Leistung
  • Elektronische Übermittlung via ELSTER Pflicht (Anlage EÜR)
  • Gültig für Freiberufler § 18 EStG + Gewerbetreibende unter den Grenzen
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Finanz-Dashboard mit Einnahmen und Ausgaben in 8Buchhaltung
Betriebsausgaben richtig erfassen

Was darf ich als Betriebsausgaben absetzen?

Betriebsausgaben mindern direkt Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Mit 8Buchhaltung fotografieren Sie Belege einfach per Smartphone – die Software erfasst und kategorisiert automatisch.

  • Bürokosten, Software & Lizenzen (100 %)
  • Fahrtkosten: 0,30 €/km einfache Strecke oder Fahrtenbuch
  • Home-Office-Pauschale bis 1.260 €/Jahr (6 €/Tag)
  • Fortbildungen, Fachliteratur, Fachzeitschriften
  • Bewirtungskosten: 70 % abzugsfähig (Beleg + Anlass)
  • Telefon & Internet: anteiliger betrieblicher Anteil
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Belegerfassung und Betriebsausgaben in 8Buchhaltung

So unterstützt 8Buchhaltung Ihre EÜR

Von der ersten Buchung bis zur druckfertigen EÜR – alles automatisch.

EÜR-Bericht auf Knopfdruck

Alle Einnahmen und Ausgaben werden automatisch nach EÜR-Kategorien (Anlage EÜR Zeilen) sortiert und summiert.

Belegerfassung per Smartphone

Abfoto → automatische Texterkennung (OCR) → direkt der richtigen Ausgabenkategorie zugeordnet.

Bankkonten automatisch einlesen

Kontoauszüge fließen per finAPI direkt in die Buchhaltung – kein manuelles Abtippen von Zahlungseingängen.

Vorsteuer & USt. getrennt

Umsatzsteuer und Vorsteuer werden gemäß EÜR-Anforderungen separat geführt – korrekt für Finanzamt und ELSTER.

Steuerberater-Zugang

Ihr Steuerberater kann direkt mitlesen, DATEV-Export herunterladen oder den EÜR-Bericht PDF abrufen.

GoBD-konform & revisionssicher

Alle Buchungen sind unveränderlich protokolliert und erfüllen die Anforderungen der GoBD für digitale Buchführung.

Häufige Fragen zur EÜR

Wer muss eine EÜR machen?
Die EÜR ist für Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind. Gewerbetreibende werden erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € oder einem Jahresgewinn von mehr als 80.000 € buchführungspflichtig (§ 141 AO).
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
Bei der EÜR werden schlicht alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Die Bilanz ist deutlich aufwändiger: Sie erfasst Vermögen und Schulden nach dem Prinzip der doppelten Buchführung und erfordert einen Jahresabschluss.
Bis wann muss die EÜR eingereicht werden?
Die EÜR ist Teil der Einkommensteuererklärung. Die Abgabefrist ist i.d.R. der 31. Juli des Folgejahres. Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Muss ich die EÜR elektronisch einreichen?
Ja, seit 2011 ist die EÜR (Anlage EÜR) elektronisch via ELSTER zu übermitteln, es sei denn, Sie beantragen eine Ausnahme wegen unbilliger Härte. In der Praxis nutzen die meisten Steuerpflichtigen eine Buchhaltungssoftware oder geben die Daten über ELSTER ein.
Kann 8Buchhaltung die EÜR automatisch erstellen?
Ja. 8Buchhaltung erstellt auf Basis Ihrer erfassten Einnahmen und Ausgaben automatisch einen EÜR-Bericht als PDF. Dieser ist nach Anlage-EÜR-Kategorien gegliedert und kann direkt an Ihren Steuerberater oder zur manuellen ELSTER-Eingabe genutzt werden.

EÜR einfach gemacht – mit 8Buchhaltung

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