Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Erfahren Sie, was die E-Rechnungspflicht bedeutet, welche Fristen gelten und wie 8Buchhaltung die Umstellung für Sie erledigt.
Das Wachstumschancengesetz 2024 legt eine klare Roadmap fest:
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen (ZUGFeRD / XRechnung) empfangen und verarbeiten können. Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen ≤ 250 € und Fahrausweise.
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen E-Rechnungen versenden. Übergangsregelung: Papier/PDF noch bis 31.12.2026 mit Zustimmung des Empfängers möglich.
Ab dann müssen alle Unternehmen – unabhängig von der Größe – E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze versenden. Ausnahme: B2C-Umsätze und steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG.
Beide Formate sind gesetzlich anerkannte E-Rechnungsformate. ZUGFeRD (auch Factur-X) ist für KMU der praktischere Weg: Es kombiniert ein normales, lesbares PDF mit strukturierten XML-Daten in einer Datei.
E-Rechnungen unterliegen denselben Aufbewahrungsfristen wie Papierrechnungen: 10 Jahre, unveränderbar und jederzeit zugänglich (GoBD). 8Buchhaltung archiviert alle eingehenden und ausgehenden E-Rechnungen automatisch – ohne Ihren Aufwand.
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