Bei vielen grenzüberschreitenden B2B-Leistungen und bestimmten Inlandsfällen gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Der Rechnungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Wann das gilt, wie Sie korrekt rechnungsstellen und wie 8Buchhaltung Sie unterstützt.
Das Verfahren greift nur in bestimmten Konstellationen – nicht bei jedem Auslandsgeschäft.
Im Reverse-Charge-Fall weisen Sie als Rechnungssteller keine Umsatzsteuer aus. Der gesetzlich vorgeschriebene Pflichthinweis muss auf der Rechnung enthalten sein. 8Buchhaltung fügt ihn automatisch ein, wenn Reverse Charge aktiviert ist.
Der korrekte Umgang mit EU-Kunden beginnt in der Kundenverwaltung. Hinterlegen Sie die USt-IdNr. Ihrer Kunden in 8Buchhaltung – die Software erkennt automatisch, wann Reverse Charge gilt und stellt Rechnungen korrekt aus.
8Buchhaltung setzt den Pflichthinweis und erkennt EU-B2B-Fälle automatisch. 14 Tage kostenlos testen.
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